09.04.2017 - Verkehrssicherheit am Bü Zementfabrik |
Aktivitäten | ||||||||||
Sonntag, den 09. April 2017 um 00:00 Uhr | ||||||||||
Hespertalbahn im Signalwald Zur Einhaltung der Verkehrssicherheit am Bahnuebergang im Bahnhof Zementfabrik sind Geschwindigkeitsankuendigungs- und Geschwindigkeitssignale mit Bue-Kennzeichnungstafeln aufgestellt worden.
Weiterhin sind Bodenmarkierungen neben den bereits vorhandenen Umlaufgittern am Bahnuebergang angebracht worden, damit der die Gleise kreuzende Fussgaenger zur gegenueberliegenden Seite des Bahnuebergangs geleitet wird bzw. den Ausgang findet. Die Umlaufgitter oder auch Umlaufsperre sind eine Barriere und dient dem Zweck, Fussgaenger und Radfahrer am Bahnuebergang zu bremsen. Um den Bahnuebergang zu queren muss die Barriere durchlaufen werden. Die Umlaufsperre ist so angeordnet, dass ein Fussgaenger oder Radfahrer vor dem Verlassen der Sperre entgegen der Regelfahrtrichtung des Gleises schaut. Anschliessend muss er leicht diagonal die Gleise queren, wobei er dadurch entgegen dem anderen Gleis schaut.
Eine Verkehrssicherheit, die jede Gefahr ausschliesst, ist jedoch nicht erreichbar. Die Hespertalbahn ist allerdings verpflichtet, den Gefahren mit allen technisch moeglichen und zumutbaren Mitteln zu begegnen. Die Eisenbahnaufsichtsbehoerden pruefen im Rahmen ihrer Taetigkeiten unter anderem bei Vorortbegehungen, ob die Hespertalbahn ihrer Verpflichtung zur Einrichtung der Sicherheitsmassnahmen nachgekommen ist und die gesetzlichen Anforderungen zur Verkehrssicherheit eingehalten werden.
-- Es folgt eine verminderte zugelassene Geschwindigkeit, auf der die angezeigte Geschwindigkeit nicht ueberschritten werden darf. Das Signal Lf 6 steht in der Regel im Abstand des Bremswegs der Strecke vor dem Signal Lf 7 (Geschwindigkeitssignal) oder wie bei der Hespertalbahn vor dem Signal Lf 7 in Kombination mit einer Bue-Tafel. Bei beschraenktem Raum kann die Dreieckspitze nach oben zeigen. -- Signal Lf 7 - Geschwindigkeitssignal und Tafel Bahnuebergang Die angezeigte Geschwindigkeit darf ab dem Signal nicht ueberschritten werden. Die gezeigte Kennziffer bedeutet, dass der 10fache Wert in km/h als Fahrgeschwindigkeit zugelassen ist. Wenn zur Kennzeichnung des Endes einer Geschwindigkeitsbeschraenkung nach dem Befahren von Bahnuebergaengen unter dem hierfuer aufgestellten Signal Lf 7 eine Tafel mit der Aufschrift "BUe" angebracht ist, darf die Geschwindigkeit wieder erhoeht werden, wenn das fuehrende Fahrzeug die Mitte des Bahnuebergangs erreicht hat.
|